Neue Zulassungspapiere Motorradreifen eintragen.

Nein, einfacher wird das nicht mit den neuen Zulassungspapieren bezüglich der Reifenfreigaben. „Doch wer soll das noch kontrollieren“ - so die Polizei – In dem neuen Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil II ) findet man unter Ziffer 15.1 und 15.2 nur noch die Reifengröße samt Geschwindigkeits- und Belastungsindex.

Wenn das Motorrad eine Fabrikatsbindung hat, steht ein Zusatz unter Ziffer 22 „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ also im neuen Brief ( Zulassungsbescheinigung Teil II ) wo aber auch nur die Größe und nicht der Hersteller genannt ist. Da hilft nur die Freigabebescheinigung des Motorrad od. Reifenherstellers. Das gleich gilt wenn vom Hersteller zwei Reifengrößen freigegeben sind z.B. 180/55ZR17 und ein 190/55ZR17 – die zweite Größe steht auch nur im Brief. Also wer den 190/ fährt, jedoch im Schein nur den 180/er stehen hat, sollte eine Kopie des Briefes mitführen.

Schön das immer mehr Hersteller von der Markenbindung absehen, die in Deutschland freiwillig ist.