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Marchesini Motorrad Felgen

Marchesini Motorrad Felgen

23.03.2016

Jetzt im Porgamm von myNETmoto - Marchesini Motorradfelgen

Motorradreifen: MARCHESINIMarchesini KOMPE MOTARD - für Supermoto >>

Die M10RR KOMPE MOTARD von Marchesini ist eine in einem Stück geschmiedete Felge speziell für Supermoto-Motorräder. Mit einem durchschnittlichen Gewicht von ca. 9 kg bietet sie einen Gewichtsvorteil von ca. 15% im Vergleich zum Speichenrad und somit eine bessere Beschleunigung, kürzere Bremswege, besseres Handling und präzises Einlenkverhalten am Kurveneingang. Sie ermöglicht die Verwendung von schlauchlosen Reifen, welche sich besser erwärmen und einen weiteren Gewichtsvorteil bringen. Die Felgen werden in den Farben schwarz, schwarz-matt und gold geliefert.
Die Felgen werden montagefertig inklusive des Kettenradträgers geliefert.
Die Original-Bremsscheiben können weiter verwendet werden.Motorradreifen: MARCHESINI

Marchesini CORSE SBK MAGNESIUM >>

M10RR CORSE SBK : Marchesini hat als erster Hersteller geschmiedeter Magnesium-Felgen mir der M10RR CORSE SBK jeden Titel im Motorrad-Rennsport gewonnen. M10RR CORSE SBK wurde für Motorradfahrer entwickelt, die auf dere Suche nach maximaler Leistung auf der Rennstrecke sind. Aufgrund des geringen Gewichts von nur 7,8 kg pro Satz, ermöglicht die M10RR CORSE SBK eine bessere Beschleunigung und ein deutlich verbessertes Handling. Die Felgen werden in schwarz, schwarz-matt und glod geliefert

marchesini motorcyle rims >>

Motorradfelgen aus Carbon sind besonders leicht. Schwer dagegen war bisher das Zulassungsverfahren. Jetzt stellte ein Gericht fest, das derlei Räder genehmigungsfähig sind.

In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem VG Stuttgart - 8 K 1815/08 - hinsichtlich eines Antrags auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fünf-Speichen-Motorrad-Carbonräder des britischen Herstellers DYMAG ist das Gericht zu der Einschätzung gelangt, dass von Carbonrädern keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der Erteilung einer Betriebserlaubnis für endlosfaserverstärkte Carbonräder für Motorräder steht deshalb nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich nichts entgegen, insbesondere nicht der Umstand, dass es in Deutschland nach Einschätzung der zuständigen Behörden derzeit keine verbindlichen Prüfkriterien für Carbonräder gibt. Die Versagung der beantragten Betriebserlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart stellt nach Auffassung des VG Stuttgart einen Eingriff in den europarechtlichen Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit dar, dessen ausnahmsweise Zulässigkeit das beklagte Land Baden-Württemberg nicht beweisen konnte. Auch das Land hielt nach der mündli chen Verhandlung am 26. November 2008 seinen Vorwurf, die Räder seien gefährlich, nicht aufrecht. Dazu trug insbesondere der Vortrag eines vom Land selbst präsentierten Sachverständiger des TÜV Süd bei, wonach Carbonräder Metallbauteilen in vielerlei Hinsicht überlegen seien und es keinerlei Anhaltspunkte für die vom Land Baden-Württemberg zuvor behauptete Gefährlichkeit gebe.
Vor diesem Hintergrund musste sich das beklagte Land nach Aufforderung des Gerichts grundsätzlich verpflichten, dem Antragsteller die beantragte Genehmigung zu erteilen. Der Antragsteller soll nun lediglich nachweisen, dass seine Räder anhand von Prüfkriterien geprüft worden ist, die der erwähnte Sachverständige des TÜV Süd bis Weihnachten 2008 im Entwurf vorlegen wird. Es kommt also nicht darauf an, ob diese Prüfkriterien förmlich verabschiedet und als Richtlinie bekannt gemacht werden. Das VG-Verfahren wurde einstweilen ruhend gestellt. Sollte das Land der eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommen, wird das Gericht das Verfahren wieder aufnehmen und ohne erneute mündliche Verhandlung entscheiden. Nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens, insbesondere der v.g. mündlichen Verhandlung, besteht kein Zweifel, dass das VG Stuttgart der Klage auf Erteilung einer Betriebserlaubnis dann stattgeben wird.
Damit ist - soweit ersichtlich - erstmals ein deutsches Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Carbonräder grundsätzlich genehmigungsfähig sind und dass das Fehlen von verbindlichen deutschen Prüfkriterien, die explizit solche Räder umfassen, der Erteilung einer Betriebserlaubnis für endlosfaserverstärkte Carbonräder nicht im Wege steht."

Quelle Gummibereifung.de

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