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Motorradreifen abweichende Dimension zur OE Bereifung / Übergrößen

Motorradreifen abweichende Dimension zur OE Bereifung / Übergrößen

02.01.2020

Update 02.02.2020

Hier der aktuelle Gesetzestext zu den Reifenfreigaben zum downoaden.

Es wurde entschieden - Die Reifenfreigaben der Hersteller mit abweichenden Größen sind ab 2020 nicht mehr ausreichend. Die Regelung gilt für alle Motorradreifen ab Herstellungsdatum (DOT) 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.

Die neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums besagt, dass von der Reifenfendimesionen abweichenden Größen sind auch mit einer Reifenfreigabe nicht mehr zulässig, sondern müssen zukünftig eingetragen werden.

Informatiev auch die Zusammenfassung dazu vom ADAC

Künftig gibt es zwei unterschiedliche Bescheinigungen

Serviceinformation / Herstellerbescheinigung

Die Herstellerbescheinigung dokumentiert die Eignung auch im Falle einer abweichenden Rad-/Reifen-Kombination und kann als Grundlage bei der Vorführung/Abnahme bei der Technischen Überwachungsorganisation dienen, stellt jedoch keine Garantie dar, dass diese auch eingetragen wird. Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination zur Ausrüstung eines Kraftrades, wenn die eingesetzten Rad-/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

In beiden Fällen wird vorausgesetzt, dass am Fahrzeug keine Veränderungen vorgenommen werden/wurden, die den Bauraum des Rades betreffen. BRV und WDK empfehlen dringend auch zukünftig nur Reifenkombinationen zu verbauen, für die eine Eignungsbestätigung für das betreffende Fahrzeug besteht. Diese Vorgehensweise ist ab sofort anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden/werden, ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Auch bei einer anfallenden Hauptuntersuchung des Fahrzeuges sind Beanstandungen von nicht eingetragener Bereifung möglich.

Verbände kritisieren neue Reifen-Regelung  mehr >>

Der offene Brief im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Dr. Arathymos,

bezugnehmend auf die oben genannte Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 15-2019 zum Thema „Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern“, haben die sich für betroffenen Verbände BRV (, WDK und IVM einige Fragen und Forderungen zur Interpretation und Umsetzung in der Praxis ergeben. Diese möchten wir Ihnen, mit der Bitte um Klärung bzw. Stellungnahme, weiterleiten.

Gerne stehen die genannten Verbände zu einem offenen Austausch mit den relevanten Abteilungen des BMVI und der Technischen Prüforganisationen zur Verfügung, um eine möglichst klare und transparente Information an unsere Mitglieder und Kunden weitergeben zu können. Nach unserer Auffassung hat sich die bisher existierende Vorgehensweise, in Bezug auf die Einsatz- und Um-/Bereifungsmöglichkeiten bei Krafträdern, in der Praxis bewährt und uns sind bis dato auch keinerlei sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zur Kenntnis gelangt.

Der hohe personal- und kostentechnische Aufwand, der von den maßgeblichen Herstellern von Motorradreifen und Fahrzeugherstellen für die Erstellung von Bescheinigungen bezgl. der Unbedenklichkeit/Eignung für individuelle Rad-/Reifen- und Fahrzeug-Kombinationen betrieben wird, stellt aus unserer Sicht einen aktiven und sehr verantwortlichen Beitrag zur Verbrauchersicherheit dar. Vor diesem Hintergrund ist es unser Anliegen, einen vergleichbaren Sicherheitsstandard im Rahmen der neuen Verlautbarung abzusichern und die erforderlichen Prozesse bzw. Regularien eindeutig zu definieren.

Um eine zeitnahe Information an alle betroffenen Parteien gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie höflich um eine Rückmeldung/Klärung bis zum 31.Oktober 2019.

Gezeichnet: Hans-Jürgen Drechsler (Geschäftsführer BRV)
Christoph Gatzweiler (Ressortleiter Technik IVM)
Stephan Rau (Technischer Geschäftsführer WDK)


27.04.2019 - Für etliche Motorräder gibt es Reifenfreigaben mit abweichenden Größen zu der Originalbereifung.
So darf bei einer OE Reifengröße 190/50 ZR17 auch mal ein 190/55 ZR17 oder ein 200/50 ZR17 gefahren werden, oder bei 170/60 R17 auch mal ein 180/er.
Dies war bisher alles kein Problem, sofen diese vom Reifen oder Fahrzzeughersteller freigegeben wurden.  Eine solche Änderung darf nicht beanstandet werden, heißt es in einer entsprechenden Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums von 2008.

Genau das wird nun aber in Frage gestellt und soll nicht mehr gelten. 

Es geht aber wieder mal nur ums Geld und die Prüforganisationen. TÜV / DEKRA ua. sehen hier die Möglichkeit wieder mal abzukassieren, indem diese Sondergrößen in Zukunft in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden sollen.
Für schlappe 50 € bekommt man eine Änderungsabnahme.

Es hat auch schon Fälle gegeben, wo trotz der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Zuteilung der HU Plakette verweigert wurde.

Wir haben dieses Thema mit einigen Verantwortlichen Motorrad und Reifenherstellern diskutiert, um die breite Aufmerksamkeit gezielt darauf zu richten haben wir auch Presse auf die geplante Änderungen hingewiesen.

Die Zeitschrift MOTORRAD nimmt in der aktuellen Aushgabe 10.2019  hierzu auch Stellung. Reporter Michael Schümann

KOMMENTAR:
Reifen sind lebenswichtig, und ihre Technik ist mit den Jahren immer besser geworden. Kommt dann noch, wie bei verschiedenen Motorradmodellen geschehen, die Erkenntnis dazu, dass ddas Moped mit einem etwas schmaleren oder breiteren Schlappen besser und damit sicherer fährt als mit der Normalgröße, sollten doch alle Beteiligten zufrieden sein. Und über zehn Jahre lang war das ja auch alles geregelt. Aber jetzt auf einmal soll eine ganze Menge Reifenfreigaben das Papier nicht wert sein, auf dem sie stehen ? 
Sorry, TÜV /Dekra und Co., aber ddas kaufe ich euch nicht ab. Es liegt nahe, dass es hier mal wieder nur ums Geld geht und Thema Sicherheit bloß vorgeschoben ist. Kein Reifen- und erst recht kein Motorradhersteller vergibt Unbedenklichkeitsbescheinigungen leichtfertig. Jeder solchen Freigabe müssen stliche Fahrtests zugrunde liegen. Tests von Leuten, die fahren können, und zwar im jeweils für Reifen und bike vorgesehenen Terrain, also auf der Rennstrecke oder im Gelände. Und nicht im blauen Kittel um die Prüfhalle. Zugegeben das ist polemisch. Aber ihr wollt unser Geld. 
Also erwartet keinen Jubel.   

Wilkommen im deutschen Paragraphenjungel !!

Als Fachreferent im Bereich Technik-Kompetenz des TÜV NORD ist Dipl.-Ing  Herr Gerhard Poggenpohl.

 

Noch ist aber nichts entschieden und so könnt Ihr mit der Freigabe die Abweichenden Reifengrößen fahren, und auch der TÜV muss euch die Plakette erteilen.
Die entsprechenden Empfehlungen findet Ihr in unserer Datenbank > myNETmoto - Motorradreifen - Suche nach Motorrad.

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